Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Oktober 2012
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
Inhalt
- 1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden
2. Bezahlung
3. Leistungen
4. Kinderpreisermäßigungen
5. Zusatzbett (zusätzliche Unterbringung)
6. Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
7. Haustiere
8. Skipass inklusive
9. Leistungs- und Preisänderungen
10. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
11. Änderungen, Umbuchungen, Ersatzpersonen
12. Nicht in Anspruch genommene Leistung
13. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
14. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
15. Mitwirkungspflicht des Reisenden
16. Beschränkung der Haftung
17. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Frist, Verjährung
18. Verjährung
19. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
20. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
21. Reiseschutz
22. Datenschutz
Briefadresse
Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Reisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Reise oder ihrer Bestandteile (z. B. Eintrittskarten etc.) ist nicht zulässig. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bekannt sind.
1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die von Ameropa-Reisen vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Ameropa-Reisen für die jeweilige Reise soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Ameropa-Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Ameropa-Reisen vor, an das es für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist Ameropa-Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Ameropa-Reisen den Eingang der Buchung auch auf elektronischem Weg.
1.4 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Ameropa-Reisen zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ameropa-Reisen Ihnen eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. Hierzu ist Ameropa-Reisen nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.5 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von Ameropa-Reisen gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Ihnen wird der Eingang Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend Ihrer Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von Ameropa-Reisen bei Ihnen zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.
h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.6 Gruppenbuchungen ab 10 Personen können bei Ferienwohnungen und -hotels nur nach Rücksprache mit Ameropa-Reisen getätigt werden.
1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die von Ameropa-Reisen vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Ameropa-Reisen für die jeweilige Reise soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Ameropa-Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Ameropa-Reisen vor, an das es für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist Ameropa-Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Ameropa-Reisen den Eingang der Buchung auch auf elektronischem Weg.
1.4 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Ameropa-Reisen zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ameropa-Reisen Ihnen eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. Hierzu ist Ameropa-Reisen nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.5 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von Ameropa-Reisen gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Ihnen wird der Eingang Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend Ihrer Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von Ameropa-Reisen bei Ihnen zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.
h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.6 Gruppenbuchungen ab 10 Personen können bei Ferienwohnungen und -hotels nur nach Rücksprache mit Ameropa-Reisen getätigt werden.
2. Bezahlung
2.1 Ameropa-Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird bei Barzahlung bei Abholung der Reiseunterlagen (ca. 8 Tage vor Reisebeginn) fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 13 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Bezahlung mit MasterCard oder VISA muss diese dem Reisebüro bei Buchung vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unterschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass der Zahlungsvorgang für die Restzahlung ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet wird. Die Reiseunterlagen stehen dann ca. 8 Tage vor Reisebeginn zur Verfügung.
2.2 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Ameropa-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 10.2 Satz 2 bis 10.5 zu belasten.
2.2 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Ameropa-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 10.2 Satz 2 bis 10.5 zu belasten.
3. Leistungen
3.1 Die im Reisekatalog oder in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für Ameropa-Reisen bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die wir Sie selbstverständlich vor Buchung informieren.
3.2 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Ameropa-Reisen herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Ameropa-Reisen gemacht wurden.
3.3 Bei Buchung mit Halbpension, Vollpension oder all inclusive beginnt die Verpflegungsleistung mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag.
3.2 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Ameropa-Reisen herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Ameropa-Reisen gemacht wurden.
3.3 Bei Buchung mit Halbpension, Vollpension oder all inclusive beginnt die Verpflegungsleistung mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag.
4. Kinderpreisermäßigungen
Sie beziehen sich auf das Alter der Kinder bei Reisebeginn und die Unterbringung in einem Zusatzbett. Wünschen Sie ein Kinder- oder Babybett, so sind, unabhängig von der gewährten Ermäßigung, dafür anfallende Kosten vor Ort zu zahlen.
5. Zusatzbett (zusätzliche Unterbringung)
Hierbei kann es sich um eine Couch, eine Liege, einen Schlafsessel etc. handeln, die zusätzlich in der gebuchten Wohnung, dem Zimmer u. s. w. aufgestellt werden. Diese können schmaler und kürzer sein als ein übliches Bett. Es muss mit Einschränkungen betreffend der zur Verfügung stehenden Schrank- und Wohnfläche gerechnet werden.
6. Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Sie dürfen maximal nur mit der in der Reisebestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden. Kinder werden unabhängig vom Alter als vollwertige Personen gezählt (Ausnahme: Eine Überbelegung für Babys und Kleinkinder ist ausdrücklich in der Beschreibung erwähnt).
7. Haustiere
Sie dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis der Leistungsträger (Vermieter u. s. w.) mitgebracht werden. Haustiere müssen auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Größe und Art (Listenhunde sind generell nicht erlaubt) bei der Buchung angemeldet werden. Die Kosten, die nicht das Futter etc. beinhalten, sind vor Ort zu zahlen. Tiere dürfen nicht zur Belästigung anderer Gäste führen. Es kann auch sein, dass sie nicht in alle Bereiche der Anlage, des Hotels etc. (z. B. Restaurant) mitgenommen werden dürfen.
8. Skipass inklusive
Rückerstattungen sind bei Ausfall oder Einschränkung des Liftbetriebes (Witterung, Wartungsarbeiten etc.) sowie bei nicht in Anspruch genommenen Tagen seitens der Gäste aufgrund der Sonderkonditionen nicht möglich. Die Liftbetriebe behalten sich vor, ohne Vorankündigung zum Saisonbeginn später zu öffnen bzw. zum Saisonende früher zu schließen.
9. Leistungs- und Preisänderungen
9.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Ameropa-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
9.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
9.3 Ameropa-Reisen ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
9.4 Ameropa-Reisen ist berechtigt, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vorgesehenen Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung um den Erhöhungsbetrag,
b. Bei einer vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten Erhöhung werden die Kosten durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt und so der Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz berechnet.
9.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Ameropa-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Ameropa-Reisen über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
9.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
9.3 Ameropa-Reisen ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
9.4 Ameropa-Reisen ist berechtigt, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vorgesehenen Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung um den Erhöhungsbetrag,
b. Bei einer vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten Erhöhung werden die Kosten durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt und so der Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz berechnet.
9.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Ameropa-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Ameropa-Reisen über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
10. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
10.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
10.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert Ameropa-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Ameropa-Reisen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
10.3 Ameropa-Reisen hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
10.3.1 Standard-Gebühren
A. Hotels, Pensionen etc.:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 29. Tag bis 22. Tag 25 %,
ab 21. Tag bis 15. Tag 35 %,
ab 14. Tag bis 7. Tag 50 %,
ab 6. Tag bis 2. Tag 65 %,
ab einem Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 80 % des Reisepreises.
B. Bei Ferienwohnungen und -häusern:
bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises,
ab 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises,
ab 34. bis 3. Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises,
ab 2. Tag vor Mietbeginn und bei Nichtanreise 90 % des Mietpreises.
10.3.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
10.3.2.1 "Erlebnisreisen"
Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa
A. Bahn-Erlebnisreisen (Ausnahmen siehe weiter unten):
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. Tag bis 30. Tag 25 %,
ab 29. Tag bis 16. Tag 50 %,
ab 15. Tag bis 3. Tag 80 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
B. Reisen, die Schiffspassagen und -strecken enthalten:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. Tag bis 35. Tag 30 %,
ab 34. Tag bis 22. Tag 50 %,
ab 21. Tag bis 3. Tag 90 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.
C. Für folgende Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren:
C.1 Mit dem Rovos Rail von Südafrika nach Tansania S. 7; Im Desert Express durch Namibia S. 8; Marokko-Königsstädte, Atlas und Wüste S. 9; Abenteuer Anden: Argentinien, Bolivien & Peru S. 11; Goldener Ahorn und Auf Schienen durch Westkanada S. 12-13; Zarengold (West-Ost Moskau-Peking, West-Ost Moskau-Mongolei-Peking, West-Ost Moskau-Baikalsee, Ost-West Peking-Moskau, Ost-West Baikalsee-Moskau S. 14-19; Mit der Transsibirischen Eisenbahn von Moskau nach Peking S. 20; Auf Schienen zum Dach der Welt S. 21; Auf Schienen durch das Land der Maharadschas S. 22; Im Orient Silk Road Express entlang der sagenhaften Seidenstraße S. 26; Montenegro-Schweiz des Balkans S.43; Bahnerlebnis Slowakei S. 46:
bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %,
ab 91. Tag bis 42. Tag 45 %,
ab 41. Tag bis 11. Tag 80 %,
ab 10 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
C.2 Alle Reisen des Orient Express S. 28-30; The Royal Scotsman S. 31:
bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 43. Tag 30 %,
ab 42. Tag bis 29. Tag 60 %,
ab 28. Tag bis 3. Tag 80 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn 90 %,
bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.
C.3 Rovos Rail „Pride of Africa“ S. 6:
bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 29. Tag 25 %,
ab 28. Tag bis 3. Tag 90 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 95 %
(bei African Collage Route, Pretoria - Swakopmund und Swakopmund - Pretoria 100 % des Reisepreises).
10.3.3 Zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte und in der Reisebestätigung separat ausgewiesene Eintrittskarten (z. B. Sportveranstaltungen) sind von Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen.
10.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
10.5 Ameropa-Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Ameropa nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Ameropa verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
10.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
10.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert Ameropa-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Ameropa-Reisen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
10.3 Ameropa-Reisen hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
10.3.1 Standard-Gebühren
A. Hotels, Pensionen etc.:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 29. Tag bis 22. Tag 25 %,
ab 21. Tag bis 15. Tag 35 %,
ab 14. Tag bis 7. Tag 50 %,
ab 6. Tag bis 2. Tag 65 %,
ab einem Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 80 % des Reisepreises.
B. Bei Ferienwohnungen und -häusern:
bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises,
ab 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises,
ab 34. bis 3. Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises,
ab 2. Tag vor Mietbeginn und bei Nichtanreise 90 % des Mietpreises.
10.3.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
10.3.2.1 "Erlebnisreisen"
Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa
A. Bahn-Erlebnisreisen (Ausnahmen siehe weiter unten):
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. Tag bis 30. Tag 25 %,
ab 29. Tag bis 16. Tag 50 %,
ab 15. Tag bis 3. Tag 80 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
B. Reisen, die Schiffspassagen und -strecken enthalten:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. Tag bis 35. Tag 30 %,
ab 34. Tag bis 22. Tag 50 %,
ab 21. Tag bis 3. Tag 90 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.
C. Für folgende Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren:
C.1 Mit dem Rovos Rail von Südafrika nach Tansania S. 7; Im Desert Express durch Namibia S. 8; Marokko-Königsstädte, Atlas und Wüste S. 9; Abenteuer Anden: Argentinien, Bolivien & Peru S. 11; Goldener Ahorn und Auf Schienen durch Westkanada S. 12-13; Zarengold (West-Ost Moskau-Peking, West-Ost Moskau-Mongolei-Peking, West-Ost Moskau-Baikalsee, Ost-West Peking-Moskau, Ost-West Baikalsee-Moskau S. 14-19; Mit der Transsibirischen Eisenbahn von Moskau nach Peking S. 20; Auf Schienen zum Dach der Welt S. 21; Auf Schienen durch das Land der Maharadschas S. 22; Im Orient Silk Road Express entlang der sagenhaften Seidenstraße S. 26; Montenegro-Schweiz des Balkans S.43; Bahnerlebnis Slowakei S. 46:
bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %,
ab 91. Tag bis 42. Tag 45 %,
ab 41. Tag bis 11. Tag 80 %,
ab 10 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
C.2 Alle Reisen des Orient Express S. 28-30; The Royal Scotsman S. 31:
bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 43. Tag 30 %,
ab 42. Tag bis 29. Tag 60 %,
ab 28. Tag bis 3. Tag 80 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn 90 %,
bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.
C.3 Rovos Rail „Pride of Africa“ S. 6:
bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 29. Tag 25 %,
ab 28. Tag bis 3. Tag 90 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 95 %
(bei African Collage Route, Pretoria - Swakopmund und Swakopmund - Pretoria 100 % des Reisepreises).
10.3.3 Zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte und in der Reisebestätigung separat ausgewiesene Eintrittskarten (z. B. Sportveranstaltungen) sind von Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen.
10.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
10.5 Ameropa-Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Ameropa nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Ameropa verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
10.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
11. Änderungen, Umbuchungen, Ersatzpersonen
11.1 Werden von Ihnen nach Buchung der Reise zusätzliche Leistungen (z. B. Mitnahme eines Haustieres) oder Änderungen (z. B. Streckenverlauf bei der Bahnreise) gewünscht, so wird von uns eine Gebühr von 15 € pro Buchung berechnet.
11.2 Ein Anspruch von Ihnen nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Ameropa-Reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen (bei 10.3.2.1 A. ist eine Umbuchung grundsätzlich nur nach dem Rücktritt vom Vertrag gemäß den vorgenannten Stornogebühren und einer Neubuchung möglich) ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Dieses beträgt
- bei 10.3.1 A. bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 € pro Person;
- bei 10.3.1 B. bis 45 Tage vor Mietbeginn 34 € pro Mietobjekt;
- bei 10.3.2.1 A und B bis 60 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;
- bei 10.3.2.1 C1 bis 92 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;
- bei 10.3.2.1 C2 und C3 bis 56 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;
Die vorgenannten Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa sowie für im Arrangement enthaltene oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte Eintrittskarten. Bei Flugreisen berechnen wir zuzüglich nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen eine Umbuchungsgebühr von 112 € pro Person. Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 10.3.1 - 10.3.3 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
11.3 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In jedem Fall werden für unsere Mehrkosten, die unter 11.2 genannten Gebühren (ohne Berücksichtigung von Fristen) berechnet. Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa. Bei Flugreisen berechnen wir nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen zuzüglich eine Umbuchungsgebühr von 112 € pro Person. Ameropa-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Ameropa-Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
11.2 Ein Anspruch von Ihnen nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Ameropa-Reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen (bei 10.3.2.1 A. ist eine Umbuchung grundsätzlich nur nach dem Rücktritt vom Vertrag gemäß den vorgenannten Stornogebühren und einer Neubuchung möglich) ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Dieses beträgt
- bei 10.3.1 A. bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 € pro Person;
- bei 10.3.1 B. bis 45 Tage vor Mietbeginn 34 € pro Mietobjekt;
- bei 10.3.2.1 A und B bis 60 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;
- bei 10.3.2.1 C1 bis 92 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;
- bei 10.3.2.1 C2 und C3 bis 56 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;
Die vorgenannten Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa sowie für im Arrangement enthaltene oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte Eintrittskarten. Bei Flugreisen berechnen wir zuzüglich nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen eine Umbuchungsgebühr von 112 € pro Person. Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 10.3.1 - 10.3.3 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
11.3 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In jedem Fall werden für unsere Mehrkosten, die unter 11.2 genannten Gebühren (ohne Berücksichtigung von Fristen) berechnet. Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa. Bei Flugreisen berechnen wir nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen zuzüglich eine Umbuchungsgebühr von 112 € pro Person. Ameropa-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Ameropa-Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
12. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Ameropa-Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
13. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
14. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Ameropa-Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Ameropa-Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile sich anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
15. Mitwirkungspflicht des Reisenden
15.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, Ameropa-Reisen einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserer Reiseleitung im jeweiligen Zielgebiet zur Kenntnis zu geben. Bei Orten ohne eine solche Reiseleitung sind diese Mängel dem Leistungsträger (Hotelleitung, Vermieter usw., deren Adressen Sie den Reiseunterlagen entnehmen können) oder Ameropa-Reisen, Bad Homburg, mitzuteilen. Unsere Reiseleitungen und die Leistungsträger sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Diese sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.
15.2 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, Ameropa-Reisen erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie Ameropa-Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Ameropa-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Ameropa-Reisen erkennbares Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.
15.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Ameropa-Reisen dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust. die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
15.4 Reiseunterlagen
Sie haben Ameropa-Reisen zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Fahrkarten, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der in Absatz 2.1 genannten Frist erhalten.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, Ameropa-Reisen einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserer Reiseleitung im jeweiligen Zielgebiet zur Kenntnis zu geben. Bei Orten ohne eine solche Reiseleitung sind diese Mängel dem Leistungsträger (Hotelleitung, Vermieter usw., deren Adressen Sie den Reiseunterlagen entnehmen können) oder Ameropa-Reisen, Bad Homburg, mitzuteilen. Unsere Reiseleitungen und die Leistungsträger sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Diese sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.
15.2 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, Ameropa-Reisen erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie Ameropa-Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Ameropa-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Ameropa-Reisen erkennbares Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.
15.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Ameropa-Reisen dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust. die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
15.4 Reiseunterlagen
Sie haben Ameropa-Reisen zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Fahrkarten, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der in Absatz 2.1 genannten Frist erhalten.
16. Beschränkung der Haftung
16.1 Die vertragliche Haftung von Ameropa-Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden von Ihnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder
b) soweit Ameropa-Reisen für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
16.2 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Ameropa-Reisen haftet jedoch
a) für Leistungen, die Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden von Ihnen die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Ameropa-Reisen ursächlich geworden ist.
a) soweit ein Schaden von Ihnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder
b) soweit Ameropa-Reisen für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
16.2 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Ameropa-Reisen haftet jedoch
a) für Leistungen, die Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden von Ihnen die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Ameropa-Reisen ursächlich geworden ist.
17. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Frist, Verjährung
17.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB haben Sie spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
17.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
17.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen.
17.4 Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der First verhindert worden sind.
17.5 Die Frist aus 17.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 15.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
17.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
17.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen.
17.4 Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der First verhindert worden sind.
17.5 Die Frist aus 17.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 15.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
18. Verjährung
18.1 Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Ameropa-Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ameropa-Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
18.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
18.3 Die Verjährung nach Ziffer 18.1 und 18.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
18.4 Schweben zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder Ameropa-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
18.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
18.3 Die Verjährung nach Ziffer 18.1 und 18.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
18.4 Schweben zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder Ameropa-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
19. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Ameropa-Reisen, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Ameropa-Reisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Ameropa-Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Ameropa-Reisen Sie über den Wechsel informieren. Ameropa-Reisen muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die „Black List" ist auf folgender Internetseite abrufbar:
http://air-ban.europa.eu
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Ameropa-Reisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Ameropa-Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Ameropa-Reisen Sie über den Wechsel informieren. Ameropa-Reisen muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die „Black List" ist auf folgender Internetseite abrufbar:
http://air-ban.europa.eu
20. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
20.1 Ameropa wird Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland finden die Bestimmungen hier: http://www.auswaertiges-amt.de. Auch Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
Für Deutsche (D), Luxemburger (L), Österreicher (A) und Schweizer (CH) gelten im Rahmen der von uns angebotenen Reisen folgende Bestimmungen (Stand Juni 2012). (P = gültiger Personalausweis; R = gültiger Reisepass; V = Visa). Die Zahl hinter einem Dokument gibt die Monate an, die das Dokument über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein muss.)
¹ Es ist eine für dieses Land gültige Krankenversicherung vorzuweisen.
² Der Reisepass muss über mindestens zwei leere Seiten für die Anbringung des Einreisevisums verfügen. Die in den Preistabellen genannten Visagebühren gelten für Deutsche. Im Falle der Stornierung oder Änderungen einer Reise werden die Visakosten, wenn die Beschaffung bei uns bestellt wurde, zu 100 % berechnet.
20.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Ameropa-Reisen schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, kann Ameropa Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
20.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Ameropa-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
20.4 Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland finden die Bestimmungen hier: http://www.auswaertiges-amt.de. Auch Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
Für Deutsche (D), Luxemburger (L), Österreicher (A) und Schweizer (CH) gelten im Rahmen der von uns angebotenen Reisen folgende Bestimmungen (Stand Juni 2012). (P = gültiger Personalausweis; R = gültiger Reisepass; V = Visa). Die Zahl hinter einem Dokument gibt die Monate an, die das Dokument über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein muss.)
| A |
CH |
D |
L | |
| Argentinien |
R3 |
R3 |
R3 |
R3 |
| Belarus |
R3+V |
R3+V |
R3+V |
R3+V |
| Belgien |
P/R |
P/R |
P/R |
P/R |
| Bolivien |
R6 |
R6 |
R6 |
R6 |
| Botswana |
R6 |
R/V |
R/V |
R6 |
| Bulgarien |
P/R3 |
R |
P/R |
P/R |
| China |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
| Dänemark |
P/R |
P/R |
P/R |
P/R |
| Deutschland |
P/R |
P/R |
– |
P/R |
| Frankreich |
P/R |
P/R |
P/R |
P/R |
| Großbritannien |
P/R |
P/R |
P/R |
P/R |
| Indien |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
| Italien |
P/R |
P/R |
P/R |
P/R |
| Kanada |
R |
R |
R |
R |
| Kasachstan |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
| Kroatien |
P/R |
P/R |
P/R |
P/R |
| Lesotho |
R3 |
R6 |
R6 |
R6 |
| Malaysia |
R6 |
R6 |
R6 |
R6 |
| Marokko |
R |
R6 |
R6 |
R6 |
| Mongolei |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
| Montenegro |
R6/P6 |
R3/P3 |
R3/P3 |
R3/P3 |
| Myanmar |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
| Namibia |
R62 |
R62 |
R6² |
R62 |
| Nepal |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
| Norwegen |
P/R |
P3/R3 |
P/R |
P/R |
| Österreich |
– |
P/R |
P/R |
P/R |
| Peru |
R6 |
R6 |
R6 |
R6 |
| Polen |
P/R |
P/R |
P/R |
P/R |
| Russland |
R6+V1 |
R6+V1 |
R3+V1 |
R6+V1 |
| Sambia |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
| Schweden |
P/R |
P/R |
P/R |
P/R |
| Schweiz |
P/R |
– |
P/R |
P/R |
| Simbabwe |
R6+V |
R6+V |
R1+V |
R6+V |
| Slowakei |
P/R |
P/R1 |
P/R |
P/R |
| Slowenien |
P/R |
P/R |
P/R |
P/R |
| Spanien |
P/R |
P/R |
P/R |
P/R |
| Südafrika |
R12 |
R12 |
R12 |
R12 |
| Swasiland |
R62 |
R6 |
R62 |
R62 |
| Tansania |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
| Thailand |
R6 |
R6 |
R6 |
R6 |
| Tschechien |
P/R |
P/R1 |
P/R |
P/R |
| Türkei |
R6+V |
P6/R6 |
P/R |
P/R |
| Tunesien |
R1 |
R6 |
R1 |
R1 |
| Turkmenistan |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
R6+V |
| Ukraine |
R11 |
R11 |
R11 |
R11 |
| Ungarn |
P/R |
P/R |
P/R |
P/R |
| Usbekistan |
R3+V |
R3+V |
R3+V |
R3+V |
² Der Reisepass muss über mindestens zwei leere Seiten für die Anbringung des Einreisevisums verfügen. Die in den Preistabellen genannten Visagebühren gelten für Deutsche. Im Falle der Stornierung oder Änderungen einer Reise werden die Visakosten, wenn die Beschaffung bei uns bestellt wurde, zu 100 % berechnet.
20.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Ameropa-Reisen schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, kann Ameropa Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
20.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Ameropa-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
20.4 Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
21. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass in den Reisepreisen keine Reiserücktritts-Versicherung enthalten ist. Wenn Sie vor Reisebeginn von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen deshalb die spezielle Ameropa Reiserücktritts-Versicherung* der Europäischen Reiseversicherung AG.
*abzüglich Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung AG.
*abzüglich Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung AG.
22. Datenschutz
22.1 Ihre personenbezogenen Daten werden von Ameropa-Reisen für die Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt. Für die Datenverarbeitung können teilweise Auftragnehmer eingesetzt werden (die vertraglich verpflichtet sind gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz).
22.2 Ihre Daten werden für die bedarfsgerechte Gestaltung unserer Produkte, für Werbung und Marktforschung genutzt, solange Sie nicht widersprechen.
22.3 Diesbezüglichen Widerspruch richten Sie bitte mit einer formlosen schriftlichen Nachricht an Ameropa-Reisen (Adresse siehe unten). Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht zur Vertragsdurchführung zwingend erforderlich sind.
22.4 Die Daten sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
22.2 Ihre Daten werden für die bedarfsgerechte Gestaltung unserer Produkte, für Werbung und Marktforschung genutzt, solange Sie nicht widersprechen.
22.3 Diesbezüglichen Widerspruch richten Sie bitte mit einer formlosen schriftlichen Nachricht an Ameropa-Reisen (Adresse siehe unten). Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht zur Vertragsdurchführung zwingend erforderlich sind.
22.4 Die Daten sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651j:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
„§ 651j:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
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